Indexklausel

ist eine Wertsicherungsklausel in Verträgen. Versicherungsverträge werden in der Regel gemäß Verbraucherpreisindex (Gebäudeversicherungen gemäß Baukostenindex) wertangepasst. In der Lebensversicherung bringt die Indexklausel den Vorteil, dass Wertanpassungen ohne neuerliche Gesundheitsprüfung der versicherten Person durchgeführt werden.