Entschädigung

ist die Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird begrenzt durch die Höhe des Schadens und die Versicherungssumme – denn es gilt jedenfalls das –> Bereicherungsverbot

Ende der Versicherung

Formell: Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Polizze vereinbarten Termin bzw. mit dem Ablauf der Versicherungsdauer. Materiell: Das Ende der Gefahrentragung. Technisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird.

Endalter

Das Alter der versicherten Person beim Vertragsablauf.

Elementarschädenversicherung

ist ein Sammelbegriff für die Versicherung von folgenden Naturereignissen: Sturm (über 60km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Elementarkasko-/Teilkaskoversicherung

Bietet Versicherungsschutz für das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch Elementarschäden (wie Sturm, Hagel, Steinschlag, Lawinen, Hochwasser, Blitzschlag etc) Brand, Explosion Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch Fremder Berührung mit Haarwild auf öffentlichen Straßen Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben können bei vielen […]

EDV/Elektonik- bzw. Elektrogeräteversicherung

bietet eine Vielgefahrendeckung für EDV-Anlagen bzw. elektronische bzw. elektrische Geräte durch unvorhergesehen von außen einwirkende Ereignisse (wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasser, Frost und Feuchtigkeit) durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit) und technische Schäden (Überspannung, Kurzschluss, Implosion). Nicht versichert werden können Schäden durch Abnützung und Verschleiß oder Schäden, die in den Bereich des Lieferanten fallen. Ebenfalls versichert werden […]

Eintrittsalter

ist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und Berechnungsgrundlage für Lebens- oder Krankenversicherungen. Dabei kann das Geburtsjahr oder aber der Geburtstag (maßgebend ist das Geburtsdatum das dem Vertragsbeginn am nächsten liegt) herangezogen werden.

Einmalerlag

Die Prämie für eine (Lebens)Versicherung wird im Gegensatz zu laufender Prämienzahlung für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss in einer Summe einbezahlt. Die Laufzeit sollte mindestens 10 Jahre betragen, da bei kürzerer Laufzeit eine 11%ige Versicherungssteuer abzuführen ist.

Einlösungsfrist

nennt man die Frist von 14 Tagen bis zur Bezahlung der Erstprämie. Erst mit Einlangen der Prämie beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Bei Zahlungsverzug laufen Verzugszinsen und der Versicherer ist im Schadensfall leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten.

Einbruchdiebstahl

liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume gewaltsam eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. Das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl. Schäden durch Vandalismus nach […]