Assekuranz

Traditioneller Begriff für Versicherung

Anzeigepflicht

Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind, mitzuteilen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kann es zur Leistungsfreiheit des Versicherer im Schadenfall kommen. Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sämtliche Gefahrenerhöhungen mitzuteilen […]

Anwartschaft

ist ein durch eine Beitragszahlung erworbenes Recht, das zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kommt (z.B. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung). In der privaten Krankenversicherung sichert man sich durch einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt.

Antragsbindefrist

Die Antragsbindefrist beträgt generell sechs Wochen und ist die Zeitspanne, innerhalb welcher der Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist und der Versicherer die Prüfung des zu übernehmenden Risikos (z.B. Annahme einer Lebensversicherung anhand des Gesundheitszustandes der versicherten Person) vorzunehmen hat. Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze so gilt der Vertrag als geschlossen. […]

Antrag

ist rechtlich das Anbot des Kunden an den Versicherer, einen bestimmten Versicherungsschutz zu einer bestimmten Prämie zu übernehmen. Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die der Versicherer zur Prüfung und Einschätzung des zu übernehmenden Risikos benötigt. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Antragsteller mit seiner Unterschrift. Wenn ein Dritter den Antrag ausfüllt, sollte man diesen […]

Anfechtung

Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, sodass der Vertrag von Beginn an nichtig ist. Darüber hinaus besteht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall.

Allrisk

Sach- oder Transportversicherungen, die einen umfassender Schutz gegen plötzliche und unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bieten. Die versicherten Sachen sind gegen alle Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Allmählichkeit

sind Sachschäden die durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, sowie Rauch, Ruß oder Staub entstehen. Solche allmählich auftretende Schäden sind in der Haftpflichtversicherung in der Regel ausgeschlossen. Bei Beantragung können solche Schäden mit bis zu einer bestimmten Versicherungssumme gegen eine Mehrprämie mitversichert werden.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Versicherungswesen dar. Sie ergänzen und erläutern das Versicherungsvertragsgesetz, regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern sowie den Umfang des Versicherungsschutzes in den einzelnen Versicherungszweigen. Jeder Versicherer kann eigene AVBs gestalten.