Excedent
Begriff aus der Rückversicherung. Excedent ist derjenige Teil der Versicherungssumme, der den Selbstbehalt übersteigt und in Rückdeckung gegeben wird.
Europäischer Unfallbericht
Standardisiertes Formular, das in vielen Ländern Europas zur Aufnahme und Regulierung von Verkehrsunfällen dient und von Behörden und Versicherungen anerkannt wird. Es beinhaltet die wichtigsten Angaben zum Verkehrsunfall und muss von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt werden. Der Europäische Unfallbericht sollte daher – vor allem bei Reisen ins Ausland – stets im Auto mitgeführt werden, um eine […]
Erwerbsunfähigkeit
liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage ist, auf Dauer irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit spielt hier weder der bisher ausgeübte Beruf noch das bisherige Erwerbsseinkommen eine Rolle. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer –> Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller.
Erstrisikoversicherung
bedeutet (in der Schadensversicherung), dass ein Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne Rücksicht auf eine allfällige –> Unterversicherung entschädigt wird. Diese Versicherungsart wird häufig angewandt bei den “Nebenkosten”, wie z.B. Aufräumungskosten, bei Bargeldpositionen oder bei Wiederherstellungskosten von Datenträgern.
Erstprämie
ist die erste bei Zustellung der Versicherungspolizze fällige Prämie, die den Versicherungsschutz in Kraft setzt. Bei Nichtzahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadensfall leistungsfrei –> Einlösungsfrist.
Ersatzwert
wird der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadensfalles bezeichnet. Daraus ergibt sich die Entschädigungsleistung des Versicherers. Wird der Ersatzwert im Voraus festgelegt, spricht man von Taxe.
Erlebensversicherung
nennt man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person (z.B. Pensionsalter) die Erlebensleistung (Versicherungssumme zuzüglich den Überschüssen) fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Prämien abzgl. der Kosten und in der Regel zuzüglich der Zinsen und Gewinnanteile ausbezahlt.
Erbschaftssteuerversicherung
Ist eine Lebensversicherung mit einer Erbschaftssteuerklausel (§16 ErbStG), bei der man Erbschaftssteuer spart. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer verfügt, dass im Ablebensfall die Versicherungssumme (innerhalb von zwei Monaten nach seinem Tod) direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Als Ausgleich hierfür bleibt der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungsleistung erbschaftssteuerfrei.
Entschädigung
ist die Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird begrenzt durch die Höhe des Schadens und die Versicherungssumme – denn es gilt jedenfalls das –> Bereicherungsverbot
Ende der Versicherung
Formell: Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Polizze vereinbarten Termin bzw. mit dem Ablauf der Versicherungsdauer. Materiell: Das Ende der Gefahrentragung. Technisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird.